Zuständigkeit von Prüfstellen und Techn. Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen: Unterschied zwischen den Versionen

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1993, p. 109 (#4)  
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[[Redaktion]] Zuständigkeit von Prüfstellen und Techn. Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
[[Redaktion]]: Zuständigkeit von Prüfstellen und Technischen Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 31 (1993), pp. 109 – 114 (#4)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2017, 11:17 Uhr

1993, p. 109 (#4)

Zitat

Redaktion: Zuständigkeit von Prüfstellen und Technischen Diensten im Rahmen der Begutachtung/Prüfung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 31 (1993), pp. 109 – 114 (#4)

Inhaltsangabe

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