Zur Frage der Abrechnung von Kfz-Sachverständigengutachten im Totalschadenfall sowie zur Frage der Erforderlichkeit einer Restwertangabe im Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
1997, p. 2 (#1)  
1997, p. 2 (#1)  
==Zitat==  
==Zitat==  
[[Fuchs, E.]] Zur Frage der Abrechnung von Kfz-Sachverständigengutachten im Totalschadenfall sowie zur Frage der Erforderlichkeit einer Restwertangabe im Gutachten
[[Fuchs, E.]] Zur Frage der Abrechnung von Kfz-Sachverständigengutachten im Totalschadenfall sowie zur Frage der Erforderlichkeit einer Restwertangabe im Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 35 (1997), pp. 2 – 4 (#1)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Zeile 10: Zeile 10:


[[Kategorie:Schadenkalkulation]]
[[Kategorie:Schadenkalkulation]]
[[Kategorie:Restwert]]

Aktuelle Version vom 18. August 2017, 20:13 Uhr

1997, p. 2 (#1)

Zitat

Fuchs, E. Zur Frage der Abrechnung von Kfz-Sachverständigengutachten im Totalschadenfall sowie zur Frage der Erforderlichkeit einer Restwertangabe im Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 35 (1997), pp. 2 – 4 (#1)

Inhaltsangabe

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema