Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen
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2011, pp. 53 – 55 (#02) – Download bei Vieweg
Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun klarere Aussagen zur optischen Aufbereitung von Felgen. Diese folgen aus einer eingehenden Beratung des Sonderausschusses "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wie der TÜV Süd Automotive in einem Schreiben mitteilt. Besonderer Dank für die zur Verfügungstellung des Papiers gilt Stefan Dittmar, Federführender des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen".
Zitat
Seidenstücker, T.: Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2011), pp. 53 – 55 (#02)