Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Giso (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „2011, pp. 53 – 55 (#2)<br> {{Intro|Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun …“) |
Giso (Diskussion | Beiträge) K (Link Reparaturbeispiele eingefügt) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
==Weitere Infos zum Thema== | ==Weitere Infos zum Thema== | ||
[http://www.wheeldoctor.de/reparaturbeispiele/ Reparaturbeispiele] | |||
[[Kategorie: Reparatur]] | [[Kategorie: Reparatur]] |
Version vom 5. Februar 2011, 14:58 Uhr
2011, pp. 53 – 55 (#2)
Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun klarere Aussagen zur optischen Aufbereitung von Felgen. Diese folgen aus einer eingehenden Beratung des Sonderausschusses "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wie der TÜV Süd Automotive in einem Schreiben mitteilt. Besonderer Dank für die zur Verfügungstellung des Papiers gilt Stefan Dittmar, Federführender des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen".
Zitat
Seidenstücker, T.: Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2011), pp. 53 – 55 (#2)