Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Intro|Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun klarere Aussagen zur optischen Aufbereitung von Felgen. Diese folgen aus einer eingehenden Beratung des Sonderausschusses "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wie der TÜV Süd Automotive in einem Schreiben mitteilt. Besonderer Dank für die zur Verfügungstellung des Papiers gilt Stefan Dittmar, Federführender des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen".}} | {{Intro|Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun klarere Aussagen zur optischen Aufbereitung von Felgen. Diese folgen aus einer eingehenden Beratung des Sonderausschusses "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wie der TÜV Süd Automotive in einem Schreiben mitteilt. Besonderer Dank für die zur Verfügungstellung des Papiers gilt Stefan Dittmar, Federführender des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen".}} | ||
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[[Seidenstücker, T.]]: Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2011), pp. 53 – 55 (# | [[Seidenstücker, T.]]: Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2011), pp. 53 – 55 (#02) | ||
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Version vom 8. Februar 2011, 14:26 Uhr
2011, pp. 53 – 55 (#02) – Download bei Vieweg
Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen wird aus gutem Grund weiterhin strikt abgelehnt. Allerdings gibt es nun klarere Aussagen zur optischen Aufbereitung von Felgen. Diese folgen aus einer eingehenden Beratung des Sonderausschusses "Räder und Reifen" des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wie der TÜV Süd Automotive in einem Schreiben mitteilt. Besonderer Dank für die zur Verfügungstellung des Papiers gilt Stefan Dittmar, Federführender des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen".
Zitat
Seidenstücker, T.: Zulässige Alufelgenaufbereitung in definierten Grenzen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2011), pp. 53 – 55 (#02)