Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1996 #6 [[Die Kfz-Gruppenfreistellungs-Verordnung]]


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Aktuelle Version vom 18. September 2020, 09:48 Uhr

2014, pp. 128 – 129 (#04)

Für die ordnungsgemäße Wartung und fachgerechte Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, aber auch für die Begutachtung im Schadensfall durch Sachverständige, sind technische Informationen des Fahrzeugherstellers unabdingbare Voraussetzung. Im Folgenden ist eine Übersicht zum Thema Datenzugang nach Euro 5/6 des KTI, Lohfelden, dargestellt.


Zitat

Heidrich, S.; Kiebach, H.: Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (2014), pp. 128 – 129 (#04)

Inhaltsangabe

Die Autoren beschreiben, dass nach der aktuellen Gesetzgebung ein Zugang zu den Fahrzeugherstellerangaben in Bezug auf technische Informationen ermöglicht werden muss. Hierzu werden die namhaften Fahrzeughersteller genannt und deren Internetseiten mit Links angeboten. Zusätzlich werden Angaben dazu gemacht, welche Kosten bei der Nutzung der Internetportale entstehen.

Preise in Euro (netto, Stand 07/2013)
Hersteller 1 h 1 d 1 m 1 y
Audi / VW 5 25 310 2850
BMW 6 32 400 4100
Ford 8 15 250 2600
Mercedes Benz 6,5 32 305 1400
Opel 8 40 350 3650

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