Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2014, 23:49 Uhr
2014, pp. 128 – 129 (#04)
Für die ordnungsgemäße Wartung und fachgerechte Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, aber auch für die Begutachtung im Schadensfall durch Sachverständige, sind technische Informationen des Fahrzeugherstellers unabdingbare Voraussetzung. Im Folgenden ist eine Übersicht zum Thema Datenzugang nach Euro 5/6 des KTI, Lohfelden, dargestellt.
Zitat
Heidrich, S.; Kiebach, H.: Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (2014), pp. 128 – 129 (#04)
Inhaltsangabe
Die Autoren beschreiben, dass nach der aktuellen Gesetzgebung ein Zugang zu den Fahrzeugherstellerangaben in Bezug auf technische Informationen ermöglich werden muss. Hierzu werden die namhaften Fahrzeughersteller genannt und deren Internetseiten mit Links angeboten. Zusätzlich werden Angaben dazu gemacht, welche Kosten bei der Nutzung der Internetprotale entstehen.