Wertminderungsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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Merkantile Wertminderung
==Merkantile Wertminderung==
Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Verkäufer eines Fahrzeugs einem Käufer nachlässt, da er diesen über einen reparierten Unfallschaden aufklären muss. Da das Risiko verdeckter Schäden besteht, wird der Käufer das Fahrzeug nur gegen einen Nachlass erwerben. Dieser Nachlass wird typischerweise als ''merkantile Wertminderung'' bezeichnet.
Folgende Kriterien spielen bei der Bemessung eine Rolle:
* Fahrzeugalter
* Laufleistung
* Neupreis
* Sonderausstattung
* Wiederbeschaffungswert
* Reparaturkosten, -umfang
* Anzahl der Vorbesitzer
* Anzahl und Umfang der Vor-/Altschäden
* Verschleißzustand
* Markt / Marktgängigkeit
* Offenbarungspflichtiger Unfallschaden
* Schadenhöhe
* Art und Umfang des Schadens
* "Misstrauen und Unbehagen eines potenziellen Käufers" (Österreich)
* Nutzungsart (Mietfahrzeug usw.)


Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Verkäufer eines Fahrzeugs einem Käufer nachlässt, da er diesen über einen reparierten Unfallschaden aufklären muss. Da das Rsiko verdeckter Schäden besteht, wird der Käufer das Fahrzeug nur gegen einen Nachlass erwerben. Dieser Nachlass wir typischerweise als "merkantile Wertminderung" bezeichnet.
==Technische Wertminderung==
Die ''technische Wertminderung'' stellt einen Ausgleich für den Fall dar, wenn das Fahrzeug zwar nach modernsten Reparaturmethoden, soweit als möglich fach- und sachgerecht instandgesetzt wurde, jedoch ein Mangel verbleibt.
Als Beispiel sei hier auf ein zu erneuerndes Wohnwagendach verwiesen, das auch nach der bestmöglichen Reparatur nicht die alte Traglast erreicht.


==Schlechtleistung==
Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Fahrzeugbesitzer dafür als Ausgleich erhält, weil die Instandsetzung nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.


Technische Wertminderung
==Siehe auch==
 
Die technische Wertminderung stellt einen Ausgleich dar, wenn das Fahrzeug zwar nach modernsten Reparaturmethoden, sowet als möglich fach- und sachgerecht instandgesetzt wurde, jedoch ein Mangel verbleibt.
Als Beispiel sei hier auf ein zu erneuerndes Wohnwagendach verwiesen, dass auch nach der bestmöglichen Reparatur nicht die alte Traglast erreicht.
 


Schlechtleistung


Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Fahrzeugbesitzer dafür als Ausgleich erhält, weil die Instandsetzung nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
[[Kategorie: Wertminderung]]

Aktuelle Version vom 24. Juli 2019, 11:32 Uhr

Types of impairment of value

Merkantile Wertminderung

Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Verkäufer eines Fahrzeugs einem Käufer nachlässt, da er diesen über einen reparierten Unfallschaden aufklären muss. Da das Risiko verdeckter Schäden besteht, wird der Käufer das Fahrzeug nur gegen einen Nachlass erwerben. Dieser Nachlass wird typischerweise als merkantile Wertminderung bezeichnet. Folgende Kriterien spielen bei der Bemessung eine Rolle:

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung
  • Neupreis
  • Sonderausstattung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten, -umfang
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Anzahl und Umfang der Vor-/Altschäden
  • Verschleißzustand
  • Markt / Marktgängigkeit
  • Offenbarungspflichtiger Unfallschaden
  • Schadenhöhe
  • Art und Umfang des Schadens
  • "Misstrauen und Unbehagen eines potenziellen Käufers" (Österreich)
  • Nutzungsart (Mietfahrzeug usw.)

Technische Wertminderung

Die technische Wertminderung stellt einen Ausgleich für den Fall dar, wenn das Fahrzeug zwar nach modernsten Reparaturmethoden, soweit als möglich fach- und sachgerecht instandgesetzt wurde, jedoch ein Mangel verbleibt. Als Beispiel sei hier auf ein zu erneuerndes Wohnwagendach verwiesen, das auch nach der bestmöglichen Reparatur nicht die alte Traglast erreicht.

Schlechtleistung

Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Fahrzeugbesitzer dafür als Ausgleich erhält, weil die Instandsetzung nicht sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.

Siehe auch