Unzulässige Verzugszeit bei ES3.0 Funkkamera: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan Wietschorke, 09.01.2013
Stephan Wietschorke, 09.01.2013
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Version vom 9. Januar 2013, 18:48 Uhr

Bei der Anlage ES3.0 ist ein Betrieb mit kabelgebundener Messkamera und zusätzlicher Funkkamera zulässig. Die Funkkamera (in der Gebrauchsanweisung auch als ungeeichte Zusatzfotoeinrichtung, ungeeichte Kamera oder funkgesteuerte Fotoeinrichtung bezeichnet) wird in der Regel zur Aufnahme von Fahrerfotos eingesetzt. Nur in den Bildern der Messkamera sind die Messdaten (Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit etc.) eingeblendet, die Bilder der Funkkamera enthalten keine Einblendungen. Bei einer Messung werden die Bilddatei der Funkkamera mit der/den Bilddatei/en der Messkamera/s in einer Messdatei zusammengeführt - dadurch sind die Funkfotos eindeutig einer Messung zugeordnet.

Die Gebrauchsanweisung lässt ausdrücklich die Fahrzeugidentifikation anhand der Funkfotos zu:

Kap.3.2/S.13: Zusätzlich kann ggf. über einen Adapter die funkgesteuerte Fotoeinrichtung FE4.1 betrieben werden um z.B. bei einem Heckfoto eine Fahrererkennung zu ermöglichen, oder bei Motorrädern das Kennzeichen abzulichten. Die funkgesteuerte Fotoeinrichtung FE4.1 hat eine zusätzliche Auslöseverzögerung von ca. 60 ms. Dies entspricht bei 100 km/h einer zusätzlichen Strecke von ca. 1,7 m. Kap.8.3.3/S.42: - Mindestens in einem Foto muss sich das Kennzeichen innerhalb des Fotos befinden und lesbar sein. - Die nötigen Informationen können auch in verschiedenen Fotos vorhanden sein. Eine eindeutige Zuordnung aller Fotos zu einer Messung, auch der ungeeichten Kamera, ist immer gewährleistet.

Kap.8.5.3/S.45: In den Fotos der ungeeichten digitalen Zusatzfotoeinrichtung sind keine Daten eingeblendet. ... Die Fotos von dieser Zusatzfotoeinrichtung können als Ergänzung herangezogen werden, um z.B. das Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs lesen zu können, oder eine Fahrererkennung zu ermöglichen, auch wenn das Messfoto nicht auswertbar ist.

Es wäre also insbesondere zulässig, den Geschwindigkeitswert eines Fahrzeugs dem Messfoto und das Kennzeichen dem Funkfoto zu entnehmen.

In einer Messreihe sind nun neben ordnungsgemäßen Messfotos auch solche aufgetaucht, bei denen die Funkfotos anscheinend stark verzögert ausgelöst wurden. In drei Fällen waren die auf den Messfotos abgebildeten Fahrzeuge auf den Funkfotos gar nicht abgebildet, also wohl bereits aus dem Bildbereich heraus gefahren. In einem weiteren Fall befand sich auf dem Messfoto ein VW Caddy, auf dem Funkfoto dagegen ein Audi A3. Hätte man in diesem Fall die Fahrzeugidentifikation anhand des Funkfotos vorgenommen, so wäre der falsche Fahrer im anscheinend nachfahrenden Fahrzeug beschuldigt worden. Innerhalb der Messreihe befanden sich auch Messfotos mit ordnungsgemäßen Fahrzeugpositionen - eine Fehlausrichtung der Funkkamera kann damit ausgeschlossen werden.

Die verzögerte Auslösung der Funkkamera kann zwar nicht zu einem falschen Messwert, aber zur Zuordnung zu einem falschen Fahrzeug und damit zu einem Vorwurf gegen einen Unschuldigen führen.

Bis zur Klärung der Ursache und Einführung einer Zeitüberwachung ist zu empfehlen, die Funkfotos nur dann heranzuziehen, wenn die Zugehörigkeit durch das auf beiden Bildern erkennbare Kennzeichen, durch besondere Merkmale des Fahrzeugs oder durch andere Identifikationsmerkmale eindeutig gegeben ist.

Stephan Wietschorke, 09.01.2013