Unfallbeteiligung von Kleintransportern: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Die Unfallbeteiligung von Kleintransportern hat in den vergangenen Jahren ähnlich wie der Bestand stark zugenommen. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, das Unfallgeschehen mit Kleintransportern auf Basis der Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik vertiefend zu analysieren. Betrachtet werden schwerpunktmäßig die Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 bis 3,5 t. Als Vergleichsgruppe werden Kleintransporter bis 2,8 t und Lkw über 3,5 bis 7,5 t herangezogen, für einzelne Fragestellungen auch die Gruppe der Pkw. In die Analyse einbezogen werden alle polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden.}}
{{Intro|Die Unfallbeteiligung von Kleintransportern hat in den vergangenen Jahren ähnlich wie der Bestand stark zugenommen. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, das Unfallgeschehen mit Kleintransportern auf Basis der Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik vertiefend zu analysieren. Betrachtet werden schwerpunktmäßig die Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 bis 3,5 t. Als Vergleichsgruppe werden Kleintransporter bis 2,8 t und Lkw über 3,5 bis 7,5 t herangezogen, für einzelne Fragestellungen auch die Gruppe der Pkw. In die Analyse einbezogen werden alle polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden.}}
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==Weitere Infos zum Thema==
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[[Kategorie: Transporter]]

Version vom 2. Mai 2015, 08:59 Uhr

2005, p. 183 (#7/8)

Die Unfallbeteiligung von Kleintransportern hat in den vergangenen Jahren ähnlich wie der Bestand stark zugenommen. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, das Unfallgeschehen mit Kleintransportern auf Basis der Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik vertiefend zu analysieren. Betrachtet werden schwerpunktmäßig die Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 bis 3,5 t. Als Vergleichsgruppe werden Kleintransporter bis 2,8 t und Lkw über 3,5 bis 7,5 t herangezogen, für einzelne Fragestellungen auch die Gruppe der Pkw. In die Analyse einbezogen werden alle polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden.


Zitat

Schepers, A., Schmidt, M. Unfallbeteiligung von Kleintransportern

Inhaltsangabe

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