Steinschlagreparatur

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Steinschlagreparatur – Welche Steinschlagschäden können/dürfen repariert werden?

BVA – Richtlinie zur Beurteilung von Steinschlagreparaturen (Februar 2005)

Im folgenden wird auszugsweise eine Richtlinie des BVA (Bundesverband Autoglaser) zitiert. Im Original kann diese auf der Hompage des BVA nachgelesen werden:

"...Die dunklen Bereiche einer Beschädigung sind luftgefüllte Areale im Glas. Durch das Einfüllen von Reparaturharz soll diese Luft verdrängt werden. Das Harz soll zum Einen durch den gleichen Brechungsindex wie Glas einen optisch einwandfreien Übergang zwischen beiden Materialien schaffen, zum Anderen, durch die hohen Adhäsionskräfte (Verklebung) ein Weiterreißen eines Glasrisses bzw. ein Vergrössern der Schadstelle verhindern. Bei einer Steinschlagreparatur ist es ohne Bedeutung, wenn kleine sichtbare Rückstände (z.B. kleine Lufteinschlüsse) verbleiben. Bei Metalloxidbeschichtungen von Sonnenschutzscheiben kann es im Bereich der Schadstelle zu Farbveränderungen kommen (Korrosion). Diese Veränderungen sind auch nach einer Steinschlagreparatur sichtbar. Der Kunde sollte vorab darüber informiert werden. Gleiches gilt für Glasrisse. Durch minimale Abplatzungen im Bereich der Rissoberfläche kommt es zu Randreflexionen. Auch diese können nach einer Reparatur sichtbar sein und stellen keinen Mangel dar.

Zulässig für eine erfolgreiche Steinschlag-Reparatur sind:

  • Bei einer kreisförmigen Beschädigung (Bullseye) bis 2 cm Durchmesser zwei Lufteinschlüsse mit max. 1 mm Durchmesser, größer als 2 cm 3 Einschlüsse mit max. Durchmesser 1 mm.
  • Glasrisse müssen komplett mit Harz ausgefüllt sein. Zulässig sind unausgefüllte Bereiche von max. 10 % der Rißlänge. Diese dürfen sich nicht direkt am Beginn oder am Ende des Risses befinden.
  • Eine Folienablösung (Delamination) darf max. 5 mm über die Glasbeschädigung hinaus auftreten.
  • Matte Stellen (Durchmesser < 1cm) sind zulässig, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind..."


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