Spurenfreie Überwindung und Entwendung von Fahrzeugen mit Wegfahrsperre 1, 2, 3, 4 und 5
2012, pp. 378 – 385 (#11)
Zur Entwendung eines Fahrzeuges sind in der Regel zwei Vorgänge erforderlich. Zum einen muss, um einen Zugang in das Fahrzeug zu erhalten, eine Türöffnung erfolgen. Dies kann durch Einschlagen einer Scheibe, gewaltsames Entfernen des Schließzylinders oder eines Angriffes auf die in der Tür liegenden Gestänge sowie der Innengriffe stattfinden. Als Nächstes müssen die Wegfahrsperre überwunden, die Zündung betätigt und der Motor gestartet werden, um den Wagen fahren zu können. Im Folgenden werden die Möglichkeiten angesprochen, welche zur Verfügung stehen, um diese Vorgänge mit oder ohne das Zurückbleiben äußerlich sichtbarer Spuren durchzuführen.
Zitat
Siegert, S.: Spurenfreie Überwindung und Entwendung von Fahrzeugen mit Wegfahrsperre 1, 2, 3, 4 und 5. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 50 (2012), pp. 378 – 385 (#11)
Inhaltsangabe
Beiträge zum Thema im VuF
- 1991 #1 Untersuchungen von mechanischen Sicherungseinrichtungen am Kfz auf Einbruchs- und Diebstahlspuren
- 1991 #3 Untersuchungen von Fahrzeugidentifizierungskennzeichnungen, Rekonstruktion von eingeprägten Nummern (Ziffern)
- 1991 #5 Diebstähle von Kraftfahrzeugen mit Schlüsselnachfertigung
- 1995 #1 Der optimale Diebstahlschutz von Personenkraftwagen – die elektronische Wegfahrsperre
- 2004 #4 Fahrzeugdiebstahl mit höchstem Knowhow
- 2009 #1, 2 Der Kraftfahrzeugdiebstahl in der Praxis
- 2012 #11 Spurenfreie Überwindung und Entwendung von Fahrzeugen mit Wegfahrsperre 1, 2, 3, 4 und 5