Schulungsbedarf für Sachverständige: Unterschied zwischen den Versionen

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2020, p. 31 (#1)
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{{Intro|Der Umgang mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nimmt auch für Sachverständige und Unfallanalytiker zu. Dafür muss man sich qualifizieren. Ansonsten darf ein Hochvoltfahrzeug (HV-Fahrzeug) im gewerblichen Bereich nicht einmal rangiert werden. Auf viele Fragen zum korrekten Umgang mit E-Mobilen im Reparatur- und Gutachtengeschäft gibt es leider nicht immer konkrete Antworten. Man hat den Eindruck: die meisten Beteiligten, inklusive Fahrzeughersteller, Batterieanbieter und Berufsgenossenschaften, befinden sich noch in einer Lernphase, die täglich neue Erfahrungen und viele ungeklärte Fragen bereithält.}}


==Zitat==
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2020, 19:32 Uhr

2020, p. 31 (#1)

Der Umgang mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nimmt auch für Sachverständige und Unfallanalytiker zu. Dafür muss man sich qualifizieren. Ansonsten darf ein Hochvoltfahrzeug (HV-Fahrzeug) im gewerblichen Bereich nicht einmal rangiert werden. Auf viele Fragen zum korrekten Umgang mit E-Mobilen im Reparatur- und Gutachtengeschäft gibt es leider nicht immer konkrete Antworten. Man hat den Eindruck: die meisten Beteiligten, inklusive Fahrzeughersteller, Batterieanbieter und Berufsgenossenschaften, befinden sich noch in einer Lernphase, die täglich neue Erfahrungen und viele ungeklärte Fragen bereithält.


Zitat

Seidenstücker, T.: Schulungsbedarf für Sachverständige. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 58 (2020), pp. 31 – 34 (#1)

Inhaltsangabe

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