Schulungsbedarf für Sachverständige: Unterschied zwischen den Versionen

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2020, p. 31 (#1)
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{{Intro|Der Umgang mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nimmt auch für Sachverständige und Unfallanalytiker zu. Dafür muss man sich qualifizieren. Ansonsten darf ein Hochvoltfahrzeug (HV-Fahrzeug) im gewerblichen Bereich nicht einmal rangiert werden. Auf viele Fragen zum korrekten Umgang mit E-Mobilen im Reparatur- und Gutachtengeschäft gibt es leider nicht immer konkrete Antworten. Man hat den Eindruck: die meisten Beteiligten, inklusive Fahrzeughersteller, Batterieanbieter und Berufsgenossenschaften, befinden sich noch in einer Lernphase, die täglich neue Erfahrungen und viele ungeklärte Fragen bereithält.}}
==Zitat==
[[Seidenstücker, T.]]: Schulungsbedarf für Sachverständige. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 58 (2020), pp. 31 – 34 (#1)
==Inhaltsangabe==
==Beiträge im VuF==
==Siehe auch==
* [https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/889/qualifizierung-fuer-arbeiten-an-fahrzeugen-mit-hochvoltsystemen Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen] DGUV Information 200-005


[[Kategorie:Bildung]]
[[Kategorie:Bildung]]
[[Kategorie:Elektrofahrzeug]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2020, 19:32 Uhr

2020, p. 31 (#1)

Der Umgang mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen nimmt auch für Sachverständige und Unfallanalytiker zu. Dafür muss man sich qualifizieren. Ansonsten darf ein Hochvoltfahrzeug (HV-Fahrzeug) im gewerblichen Bereich nicht einmal rangiert werden. Auf viele Fragen zum korrekten Umgang mit E-Mobilen im Reparatur- und Gutachtengeschäft gibt es leider nicht immer konkrete Antworten. Man hat den Eindruck: die meisten Beteiligten, inklusive Fahrzeughersteller, Batterieanbieter und Berufsgenossenschaften, befinden sich noch in einer Lernphase, die täglich neue Erfahrungen und viele ungeklärte Fragen bereithält.


Zitat

Seidenstücker, T.: Schulungsbedarf für Sachverständige. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 58 (2020), pp. 31 – 34 (#1)

Inhaltsangabe

Beiträge im VuF

Siehe auch