Schloßuntersuchung an Kfz im Hinblick auf fingierten Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Intro|Im Jahre 1992 war ein sprunghafter Anstieg von entwendet gemeldeten Fahrzeugen feststellbar. Neben einer sicherlich großen Zahl von tatsächlichen Entwendungen ist jedoch auch von einem nicht zu vernachlässigenden Anteil von vorgetäuschten Entwendungen auszugehen. Der Aufklärung des fingierten Diebstahls kommt daher sowohl aus strafrechtlicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht eine hohe Bedeutung zu. Der nachfolgende Beitrag soll nun aufzeigen, welche Möglichkeiten aus technischer Sicht die Aufklärung und den Nachweis eines fingierten Diebstahls ermöglichen können.}} | |||
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[[Priester, J.]]; [[Schmidt, Th.]]: Schloßuntersuchung an Kfz im Hinblick auf fingierten Diebstahl. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), pp. 182 – 186 (#7/8) | [[Priester, J.]]; [[Schmidt, Th.]]: Schloßuntersuchung an Kfz im Hinblick auf fingierten Diebstahl. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), pp. 182 – 186 (#7/8) |
Version vom 19. Februar 2018, 17:30 Uhr
1994, pp. 182 – 186 (#7/8)
Im Jahre 1992 war ein sprunghafter Anstieg von entwendet gemeldeten Fahrzeugen feststellbar. Neben einer sicherlich großen Zahl von tatsächlichen Entwendungen ist jedoch auch von einem nicht zu vernachlässigenden Anteil von vorgetäuschten Entwendungen auszugehen. Der Aufklärung des fingierten Diebstahls kommt daher sowohl aus strafrechtlicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht eine hohe Bedeutung zu. Der nachfolgende Beitrag soll nun aufzeigen, welche Möglichkeiten aus technischer Sicht die Aufklärung und den Nachweis eines fingierten Diebstahls ermöglichen können.
Zitat
Priester, J.; Schmidt, Th.: Schloßuntersuchung an Kfz im Hinblick auf fingierten Diebstahl. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), pp. 182 – 186 (#7/8)