SAE J3016

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Die Norm SAE J3016 (gültig seit 01/2014) beschreibt die Klassifizierung und Definition von Begriffen für Pkw mit Systemen zum autonomen Fahren. Die Klassifizierung kennt sechs Stufen von "no driving automation" bis "full driving automation" und beschreibt deren Mindestanforderungen. Je nach Ausstattung und deren Nutzung in einem Fahrzeug kann dieses zwischen den Stufen wechseln. Level 5 ermöglicht das völlig fahrerlose Fahren von Start bis Ziel.

Klassifizierung nach Autonomiestufen (Level)

  • Stufe 0: Ein menschlicher Fahrer fährt selbst (auch mit unterstützenden Systemen (z.B. ABS oder ESC).
  • Stufe 1: Ein menschlicher Fahrer wird von Fahrerassistenzsystemen unterstützt (z.B. ACC).
  • Stufe 2: Ein oder mehrere Fahrerassistenzsysteme helfen bei der Fahrzeugbedienung bei Längs- und gleichzeitiger Querführung.
  • Stufe 3: Autonomes Fahren mit der Erwartung, dass der Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagieren muss.
  • Stufe 4: Automatisierte Führung des Fahrzeugs mit der Erwartung, dass der menschliche Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagiert. Ohne menschliche Reaktion steuert das Fahrzeug weiterhin autonom.
  • Stufe 5: Vollständig autonomes Fahren, bei dem die Fahraufgabe unter jeder Fahrbahn- und Umgebungsbedingung wie von einem menschlichen Fahrer durchgeführt wird. Der Mensch kann ebenso noch Steuereingaben durchführen.

Hinweis: eine tabellarische Übersicht findet sich hier. Von der BASt wurde 2012 eine davon abweichende Einteilung in fünf Stufen vorgenommen.

Siehe auch