Rechts überholen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Mai 2017, 07:47 Uhr
engl. Overtaking to the right
Rechtsüberholen ist in Deutschland in folgenden Fällen erlaubt:
- Kolonnenverkehr auf der BAB bis 80 km/h (wobei die Kolonne maximal 60 km/h fahren darf, d.h. die Geschwindigkeitsdifferenz darf max. 20 km/h betragen)
- bei abmarkierten Fahrstreifen innerorts
- Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden
- Fahrradfahrer dürfen Kfz rechts überholen bei ausreichend Seitenabstand (zumindest 0,3 m)
breite Leitlinien
Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418)