Rückruf
KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Behörde für alle Produkte
im Sinne von § 2 Abs. 1 GPSG, soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Kraftfahrzeuge zur Personen- oder
Güterbeförderung und ihre Anhänger. Das KBA wird u.a. dann tätig, wenn ein
Produkt den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer
Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit der
Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer
Fehlanwendung gefährdet ist. Sofern Sie über Fakten verfügen, dass Produkte
entsprechende Eigenschaften aufweisen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre
Informationen sollten so umfassend wie möglich sein (z. B. Beschreibung von
Mangel und resultierender Gefährdung, Angaben zur Produktidentifizierung,
Reparaturrechnungen, Wartungszustand des Produkts), damit das KBA effektiv
und zielgerichtet den Sachverhalt verfolgen kann.
Ansprechpartner:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Abteilung Technik/Produktsicherheit/Rückrufe/Umweltfragen
Klaus Pietsch
D-24932 Flensburg
fon: 0461/316-2035
fax: 0461/314-1791
eMail: klaus.pietsch-at-kba.de
web: http://www.kba.de