Pauschalentschädigung von 3,50 DM je Lichtbild in kraftfahrtechnischen Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. September 2005, 01:41 Uhr

1990, p. 129 (#5)

Zitat

Jessnitzer, K. Pauschalentschädigung von 3,50 DM je Lichtbild in kraftfahrtechnischen Gutachten

Inhaltsangabe

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