Neue Ergänzungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr in Kraft getreten – Status quo und mögliche erweiterte Fragestellungen bei der Unfallrekonstruktion

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2016, pp. 208 – 211 (#06)

Wie das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur mitteilte, hat das Bundeskabinett am 13. April einen von Minister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Aus diesem Anlass wird ergänzend zum Beitrag über Mobilität 4.0 und automatisiertes Fahren in VKU Heft 4/2016 das Thema noch einmal aufgegriffen. Es ist für Sachverständige nicht nur bezüglich der Zulassungsfähigkeit von Kraftfahrzeugen mit höher automatisierten Fahrfunktionen relevant, sondern auch im Rahmen von möglichen erweiterten Fragestellungen bei der Unfallrekonstruktion. Bisher war bei Vermeidbarkeitsbetrachtungen das Verhalten eines „konventionellen Fahrers“ zu ermitteln und zu bewerten. Nun können im gegebenen Fall auch der „systemüberwachende Fahrer“ beziehungsweise das fahrzeugführende System einzubeziehen sein.


Zitat

Berg, F.A.: Neue Ergänzungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr in Kraft getreten – Status quo und mögliche erweiterte Fragestellungen bei der Unfallrekonstruktion. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 54 (2016), pp. 208 – 211 (#06)

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