Motorschaden als Folge einer beim Einbau beschädigten Zündkerze

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2008, p. 269 (#9)

Am reparierten Austauschmotor eines Personenkraftwagens ist nach einer Laufleistung von zirka 2600 km ein Motorschaden eingetreten. Da bei der Untersuchung des Motors eine beschädigte Zündkerze gefunden wurde, sollte geklärt werden, ob die Beschädigung der Zündkerze ursächlich für den Motorschaden war und ob die Reparaturwerkstatt den Schaden durch eine unsachgemäße Reparatur verursachte.


Zitat

Himbert, G.: Motorschaden als Folge einer beim Einbau beschädigten Zündkerze. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008), pp. 269 – 274 (Heft 9)

Inhaltsangabe

Der Artikel beschreibt eine beschädigte Zündkerze als Ursache für einen Motorschaden. Dabei fiel die Mittelelektrode durch zu starkes Festziehen der Zündkerze beim Einbau derselben in den Brennraum. Das zu starke Anziehen der Zündkerze wird offenbar an Materialverschiebungen am Schlüsselsechskanteingriff festgemacht. Dazu stellte der Bericht auf REM-Aufnahmen vor.

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