Mangel oder Verschleiß: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemein==
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Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten [[wikipedia:de:Verschleiß|Verschleiß]], der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.<br>
Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten [[wikipedia:de:Verschleiß|Verschleiß]]<ref>nach [https://www.beuth.de/de/norm/din-50320/1647273 DIN 50320] ist Verschleiß der "fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers."</ref>, der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.<br>
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden (übermäßige Gebrauchsspuren) sind wertmindernd zu berücksichtigen.
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden (übermäßige Gebrauchsspuren) sind wertmindernd zu berücksichtigen.


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* https://automobilkanzlei.de/komp/autofinanzierung/27-gebrauchsspuren-bei-leasing-rueckgabe
* https://automobilkanzlei.de/komp/autofinanzierung/27-gebrauchsspuren-bei-leasing-rueckgabe
* https://www.focus.de/auto/experten/leasing-nicht-jeder-schaden-ist-bei-der-rueckgabe-ein-problem_id_8812240.html
* https://www.focus.de/auto/experten/leasing-nicht-jeder-schaden-ist-bei-der-rueckgabe-ein-problem_id_8812240.html
== Einzelnachweise ==
<references/>




[[Kategorie:Technischer Mangel]]
[[Kategorie:Technischer Mangel]]
[[Kategorie:Schaden]]
[[Kategorie:Schaden]]

Version vom 8. Juni 2020, 16:51 Uhr

Fault or Wear

Allgemein

Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten Verschleiß[1], der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden (übermäßige Gebrauchsspuren) sind wertmindernd zu berücksichtigen.

Urteile

Sammlung des ADAC zu Urteilen betreffend die Frage, ob bei einem Schaden von einem Mangel oder von Verschleiß auszugehen ist:

Beiträge im VuF

Weitere Veröffentlichungen

  • Otting, J.: Die tatsächliche Veränderungen im Fahrzeughandel seit der Schuldrechtsreform und die Abgrenzung von Mangel und Verschleiß. SVR 2/2004, pp. 44 – 46

Siehe auch

Weblinks

Mangel / Verschleiß

Üblicher / Übermäßiger Gebrauch

Einzelnachweise

  1. nach DIN 50320 ist Verschleiß der "fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers."