Mangel oder Verschleiß: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemein==
==Allgemein==
Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten Verschleiß, der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.<br>
Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten Verschleiß, der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.<br>
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden sind wertmindernd zu berücksichtigen.
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden (übermäßige Gebrauchsspuren) sind wertmindernd zu berücksichtigen.


==Urteile==
==Urteile==

Version vom 16. Oktober 2019, 16:21 Uhr

Fault or Wear

Allgemein

Oft stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes (tatsächliches oder behauptetes) Schadenbild auf einen herstellungs-/produktionsbedingten oder sogar konstruktiven Sachmangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder auf den üblichen alterungs- bzw. laufleistungsbedingten Verschleiß, der mit der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht, zurückzuführen ist.
Bei Leasingrückläufern ist oft strittig, ob ein bei Rückgabe des Fahrzeuges erkennbarer Schaden auf normalen Verschleiß oder übermäßige Abnutzung durch den Leasingnehmer zurückzuführen ist. Schäden, die als übliche Gebrauchsspuren einzustufen sind, sind in der Regel durch die Leasingrate abgegolten. Darüber hinausgehende Schäden (übermäßige Gebrauchsspuren) sind wertmindernd zu berücksichtigen.

Urteile

Sammlung des ADAC zu Urteilen betreffend die Frage, ob bei einem Schaden von einem Mangel oder von Verschleiß auszugehen ist:

Beiträge im VuF

Weitere Veröffentlichungen

  • Otting, J.: Die tatsächliche Veränderungen im Fahrzeughandel seit der Schuldrechtsreform und die Abgrenzung von Mangel und Verschleiß. SVR 2/2004, pp. 44 – 46

Siehe auch

Links