Kraftfahrzeugsachverständiger ist nicht gleich Bergungssachverständiger!: Unterschied zwischen den Versionen

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1987, p. 255 (#9)  
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{{Intro|An einem einleitenden Beispiel wird gezeigt, daß es sich beim Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen, speziell von Schwerfahrzeugen, um ein eigenständiges Fachgebiet handelt, das im Allgemeinen nicht von einem Kfz-Sachverständigen mit abgedeckt werden kann. Das Bergungs- und Abschleppwesen verlangt Spezialkenntnisse, die ein Kfz.-S.V. normalerweise nicht hat. Juristen wie auch Sachverständige sollten zukünftig sorgfältiger prüfen, bevor sie Gutachten auf diesem Fachgebiet vergeben bzw. annehmen.}}
 
{{English|The intraductory example illustrates that salvaging and towing of vehicles – particularly heavy vehicles – is an independent special field that in general cannot fully be covered by a motor vehicle surveyor who normally does not have the required special knowledge and experience in the field of salvaging and towing. In future lawyers and surveyors should make more careful examinations before placing or accepting survey reports on this field.}}
==Zitat==  
==Zitat==  
[[Bergen, H.]]: Kfz-Sachverständiger ist nicht gleich Bergungs-Sachverständiger! Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 25 (1987), pp. 255 – 260 (#9)
[[Bergen, H.]]: Kfz-Sachverständiger ist nicht gleich Bergungs-Sachverständiger! Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 25 (1987), pp. 255 – 260 (#9)
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==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
* 1991 #7/8 [[Erste Sachverständige für das Bergungs- und Abschleppwesen ausgebildet]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Ureko]]
[[Kategorie:Gutachten]]
[[Kategorie:Schaden]]
[[Kategorie:Schaden]]

Aktuelle Version vom 4. März 2018, 19:48 Uhr

1987, p. 255 (#9)

An einem einleitenden Beispiel wird gezeigt, daß es sich beim Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen, speziell von Schwerfahrzeugen, um ein eigenständiges Fachgebiet handelt, das im Allgemeinen nicht von einem Kfz-Sachverständigen mit abgedeckt werden kann. Das Bergungs- und Abschleppwesen verlangt Spezialkenntnisse, die ein Kfz.-S.V. normalerweise nicht hat. Juristen wie auch Sachverständige sollten zukünftig sorgfältiger prüfen, bevor sie Gutachten auf diesem Fachgebiet vergeben bzw. annehmen.


The intraductory example illustrates that salvaging and towing of vehicles – particularly heavy vehicles – is an independent special field that in general cannot fully be covered by a motor vehicle surveyor who normally does not have the required special knowledge and experience in the field of salvaging and towing. In future lawyers and surveyors should make more careful examinations before placing or accepting survey reports on this field.

Zitat

Bergen, H.: Kfz-Sachverständiger ist nicht gleich Bergungs-Sachverständiger! Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 25 (1987), pp. 255 – 260 (#9)

Inhaltsangabe

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