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1999, pp. 337 – 340 (#12)
1999, pp. 337 – 340 (#12)
{{Intro|In Auswertung der Tatortrecherche und der Untersuchungen am Tankdeckelschloß ist aus technischer Sicht erkennbar, daß die Spuren am Tankdeckel zur Vortäuschung einer Entwendung nach der Tankdeckelmethode angebracht wurden. Der Rotor des Tankdeckelschlosses wurde mit einem schlüsselähnlichen Gegenstand überdreht und der Abdeckschieber des Schlüsselkanaleingangs leicht deformiert.<br>
Es ist als erwiesen zu betrachten, daß aus dem vorgelegten Tankdeckel, welcher mit dem durch den Unterzeichner bei der Besichtigung des Fahrzeugs am 15.10.98 vorgefundenen Tankdeckel übereinstimmt, kein Schlüssel zur Betätigung der Türschlösser und des Zündschlosses des im Gutachten behandelten Fahrzeugs gefertigt wurde. Da sich keine weiteren Einbruchspuren am Fahrzeug befanden und alle Schlösser unbeschädigt sind, ist aus technischer Sicht davon auszugehen, daß der im Gutachten behandelte Pkw nicht entwendet wurde.}}
==Zitat==  
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[[Berner, W.]]: Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 337 &ndash; 340 (#12)
[[Berner, W.]]: Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 337 &ndash; 340 (#12)

Aktuelle Version vom 24. Februar 2018, 10:41 Uhr

1999, pp. 337 – 340 (#12)

In Auswertung der Tatortrecherche und der Untersuchungen am Tankdeckelschloß ist aus technischer Sicht erkennbar, daß die Spuren am Tankdeckel zur Vortäuschung einer Entwendung nach der Tankdeckelmethode angebracht wurden. Der Rotor des Tankdeckelschlosses wurde mit einem schlüsselähnlichen Gegenstand überdreht und der Abdeckschieber des Schlüsselkanaleingangs leicht deformiert.
Es ist als erwiesen zu betrachten, daß aus dem vorgelegten Tankdeckel, welcher mit dem durch den Unterzeichner bei der Besichtigung des Fahrzeugs am 15.10.98 vorgefundenen Tankdeckel übereinstimmt, kein Schlüssel zur Betätigung der Türschlösser und des Zündschlosses des im Gutachten behandelten Fahrzeugs gefertigt wurde. Da sich keine weiteren Einbruchspuren am Fahrzeug befanden und alle Schlösser unbeschädigt sind, ist aus technischer Sicht davon auszugehen, daß der im Gutachten behandelte Pkw nicht entwendet wurde.


Zitat

Berner, W.: Gutachten. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 337 – 340 (#12)

Inhaltsangabe

Der Artikel beinhaltet den Abdruck eines Gutachtens im Auftrag einer Versicherung zu einer Fahrzeugentwendung aus dem Jahr 1998 nach der "Tankdeckelmethode".

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