Grundstundensatz für Gutachten eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen ohne besonderen Schwierigkeitsgrad 55 DM: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1965 #25 [[Die Ermittlung eines angemessenen Stundensatzes für freiberuflich tätige Sachverständige]]
* 1965 #25 [[Die Ermittlung eines angemessenen Stundensatzes für freiberuflich tätige Sachverständige]]
* 1996 #3 [[Die Honorarhöhe-Diskussion]]


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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2017, 15:15 Uhr

1990, p. 118 (#5)

Zitat

Jessnitzer, K.: Grundstundensatz für Gutachten eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen ohne besonderen Schwierigkeitsgrad 55.-- DM. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 28 (1990), p. 118 (#5)

Inhaltsangabe

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