Geschwindigkeitsrückrechnung nach Spurenbild - Achskoppelverfahren -: Unterschied zwischen den Versionen

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1984, pp. 339 – 342 (#12)  
1984, pp. 339 – 342 (#12)  
==Zitat==  
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[[Schimmelpfennig, K.-H.]]: Geschwindigkeitsrückrechnung nach Spurenbild - Achskoppelverfahren -. Der Verkehrsunfall 22 (1984), pp. 339 – 342 (#12)  
[[Schimmelpfennig, K.-H.]]: Geschwindigkeitsrückrechnung nach Spurenbild - Achskoppelverfahren -. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 22 (1984), pp. 339 – 342 (#12)  


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Das Verfahren nutzt bei blockierten Rädern den Umstand aus, dass die Hinterachse aus Stabilitätsgründen erst nach der Vorderachse blockieren soll und somit u.U. ein getrennter Spurbeginn von Vorder- und Hinterachse ausgewertet werden kann.
Voraussetzung für die Anwendung des Achskoppelverfahren ist, dass von Herstellerseite technische Daten von Bremsanlagen zugänglich gemacht werden, womit die Anwendbarkeit des Verfahrens in der Praxis deutlich eingeschränkt ist. Wie der Autor auf seine Näherungsgleichung kommt, bleibt er dem Leser allerdings schuldig.


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Aktuelle Version vom 9. Mai 2017, 20:44 Uhr

1984, pp. 339 – 342 (#12)

Zitat

Schimmelpfennig, K.-H.: Geschwindigkeitsrückrechnung nach Spurenbild - Achskoppelverfahren -. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 22 (1984), pp. 339 – 342 (#12)

Inhaltsangabe

Das Verfahren nutzt bei blockierten Rädern den Umstand aus, dass die Hinterachse aus Stabilitätsgründen erst nach der Vorderachse blockieren soll und somit u.U. ein getrennter Spurbeginn von Vorder- und Hinterachse ausgewertet werden kann. Voraussetzung für die Anwendung des Achskoppelverfahren ist, dass von Herstellerseite technische Daten von Bremsanlagen zugänglich gemacht werden, womit die Anwendbarkeit des Verfahrens in der Praxis deutlich eingeschränkt ist. Wie der Autor auf seine Näherungsgleichung kommt, bleibt er dem Leser allerdings schuldig.

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