Geländefahrzeug nach 70/156/EWG
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Um ein "Geländefahrzeug" der Klasse M1 nach 70/156/EWG handelt es sich dann, wenn das Fahrzeug
- mit mindestens einer Vorder- und Hinterachse ausgerüstet ist, die gleichzeitig (Allrad) angetrieben werden kann. Der gleichzeitige Antrieb darf abschaltbar sein.
- mit mindestens einer Differenzialsperre o.ä. ausgerüstet ist
- eine Mindeststeigfähigkeit von 30% erreicht
- außerdem mindestens 5 der folgenden 6 Forderungen erfüllt:
- vorderer Überhangwinkel min. 25°
- hinterer Überhangwinkel min. 20°
- Rampenwinkel min. 20°
- Bodenfreiheit unter Vorderachse min. 180 mm
- Bodenfreiheit unter Hinterachse min. 180 mm
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen min. 200 mm