Fahrzeughöhe: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Beispiele) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
* Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I: 1570 – 1615 mm | * Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I: 1570 – 1615 mm | ||
<br> | <br> | ||
Die Höhendifferenz durch eine Dachreling sollte i.d.R. zwischen 3 und | [[Wikipedia:de:Dacia Duster|Dacia Duster]] (1. Gen.): | ||
* 2WD: 1626 mm (1687 mm) | |||
* 4WD: 1617 mm (1678 mm) | |||
Klammerwerte für Fahrzeuge mit Dachreling. | |||
<br><br> | |||
Die Höhendifferenz durch eine Dachreling sollte je nach Hersteller und Fahrzeugtyp i.d.R. zwischen 3 und 6 cm liegen. Bei einer integrierten Dachreling kann auch die Dachantenne den höchsten Punkt darstellen. | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 12. Mai 2019, 13:12 Uhr
Vehicle height
Allgemein
Fahrzeug und Ladung zusammen dürfen nicht höher als 4,00 m sein.
Die Fahrzeughöhe ist nach der ISO-Norm 612, Definition Nummer 6.3 (Messung auf waagerechtem Untergrund, Messung normal ausgestatteter Fahrzeuge für deren Benutzung; Reifendruck, der zur Belastung des Fahrzeugs bis zu dessen zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben ist, unbeladenes Fahrzeug im Betriebszustand) zu ermitteln. Nachgiebige Antennen bleiben unberücksichtigt.
Beispiele
VW Passat Variant 3C, EZ 02/2012 mit Dachreling:
- Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 20): 1464 – 1536 mm
- Eintrag in EG-Übereinstimmungsbescheinigung: 1464 mm
Der Höhenunterschied allein durch differierende, jedoch zulässige Bereifung (205/55 R16 oder 235/45 R17) kann hier bis zu 6 mm betragen.
VW Caddy:[1]
- Fahrzeughöhe: 1792 – 1851 mm
- Fahrzeughöhe mit Dachreling: 1858 – 1887 mm
Lt. Hersteller können die aufgeführten Höhenmaße je nach Ausstattung um ca. ±50 mm differieren. Für den Caddy Maxi gelten andere Maße.
Mercedes A 180 CDI (W 169), EZ 11/2006:
- Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I: 1570 – 1615 mm
Dacia Duster (1. Gen.):
- 2WD: 1626 mm (1687 mm)
- 4WD: 1617 mm (1678 mm)
Klammerwerte für Fahrzeuge mit Dachreling.
Die Höhendifferenz durch eine Dachreling sollte je nach Hersteller und Fahrzeugtyp i.d.R. zwischen 3 und 6 cm liegen. Bei einer integrierten Dachreling kann auch die Dachantenne den höchsten Punkt darstellen.
Siehe auch
- StVZO § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- Bodenfreiheit
- Brückendurchfahrtshöhe