Fahrtrichtungsanzeiger: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
§ 7 [[StVO]] Absatz 5:<br> | § 7 [[StVO]] Absatz 5:<br> | ||
''"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."'' | ''"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."'' | ||
Nach § 9 Abs. 1 [[StVO]] ist ein Abbiegen »rechtzeitig« anzuzeigen. Der BGH hat dazu entschieden, dass 5 s Blinkzeit vor dem Abbiegen bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h ausreichten.<ref>BGH VRS 25, 264; u. a. mit Verweis auf diese Entscheidung [http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2aar/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE503682004&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint KG Urteil vom 6. Dezember 2004], Az. 12 U 21/04, Volltext, Rn.4.</ref> | |||
==Blinkfrequenz== | ==Blinkfrequenz== |
Version vom 8. Juni 2019, 11:47 Uhr
Turn signals
Allgemein
§ 7 StVO Absatz 5:
"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Nach § 9 Abs. 1 StVO ist ein Abbiegen »rechtzeitig« anzuzeigen. Der BGH hat dazu entschieden, dass 5 s Blinkzeit vor dem Abbiegen bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h ausreichten.[1]
Blinkfrequenz
Auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 ± 30 Impulse pro Minute).
Fahrtrichtungsbestätiger
Beobachtet man Verkehrsteilnehmer gerade auf der Autobahn, so koinzidiert der Beginn eines Spurwechsels – im günstigsten Fall – mit dem Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers. So wird aus dem Fahrtrichtungsanzeiger ein »Fahrtrichtungsbestätiger«. Die Unkenntnis zur richtigen Bedienung der Blinker scheint systematisch angelegt zu sein[2] oder mag auch mit dem Unterschreiten des Sicherheitsabstandes der Verkehrsteilnehmer auf der Wunschspur zu tun haben.
Siehe auch
- § 54 StVZO
- ECE-R 6 Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) – Direction indicators
- 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- ECE-R 48 Anbau der Beleuchtungseinrichtungen – Installation of lighting and light-signalling devices
- SAE J588 Turn Signal Lamps for Use on Motor Vehicles Less than 2032 mm in Overall Width
- wikipedia: Fahrtrichtungsanzeiger
Einzelnachweise
- ↑ BGH VRS 25, 264; u. a. mit Verweis auf diese Entscheidung KG Urteil vom 6. Dezember 2004, Az. 12 U 21/04, Volltext, Rn.4.
- ↑ https://www.vkuonline.de/unfallforschung-nur-jeder-zweite-blinkt-richtig-2241603.html