Fahrbahnmarkierung
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Road marking
Die Markierungen von Straßen ("liegendes Verkehrszeichen") ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.
Wichtige Maße
Längsmarkierungen:
Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
- In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
- Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m (d.h. außerhalb von Knotenpunkten 3 m : 6 m).
- Außerorts 4 m : 8 m
- Verhältnis Knotenpunktbereich 1:1 (oft 3 m : 3 m)
Quermarkierungen:
- Breiten
- BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
- Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
- Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
- Fußgängerfurt
- unterbrochener Querstrich 2,5 : 1
- Breite 0,12 m (0,25 m bei Radfahrerfurt)
- Länge 0,5 m (Strich), 0,20 m (Lücke)
- Haltlinie, Wartelinie
Sonstiges:
- Richtungspfeile (Z 297): Länge 5 m (BAB 7,5 m)
Abmessungen von Kanaldeckeln oder Wasserabläufen sind hier und von Pflastersteinen hier notiert.
Siehe auch
- wikipedia: Fahrbahnmarkierung
- ZTV M - Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen (Link)
- http://www.dsgs.de (Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS))
- Richtlinien für Markierungen von Straßen (RMS)
- Frank, H.; Reinsberg, H.: Leitfaden Fahrbahnmarkierung. Schriftenreihe 17 Verkehrssicherheit, 2014
- Typische Fehler bei der Markierung: http://www.rsa-95.de/16/Markierung/Geometrie.htm