Fahrbahnmarkierung

Aus Colliseum
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Die Markierungen von Straßen ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.

Wichtige Maße

  • Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
    • In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
    • Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m (d.h. außerhalb von Knotenpunkten 3 m : 6 m).
    • Außerorts 4 m : 8 m
    • Verhältnis Knotenpunktbereich 1:1 (oft 3 m : 3 m)
  • Breiten
    • BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
    • Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
    • Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)

Hinweise

Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418)

Siehe auch