Fahrbahnmarkierung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Markierungen von Straßen ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.
Wichtige Maße
- Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien in der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke). Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m.
- Breiten
- BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
- Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
- Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
Hinweise
Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418)
Siehe auch
- wikipedia: Fahrbahnmarkierung
- ZTV M - Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen (Link)
- http://www.dsgs.de (Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS))