Fahrbahnmarkierung

Aus Colliseum
Version vom 26. Oktober 2011, 08:07 Uhr von Christoph Käckel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Rechtsüberholen ist auch erlaub, wenn das überholte Fzg auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch '''breite Leitlinien''' get…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtsüberholen ist auch erlaub, wenn das überholte Fzg auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorrausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen. (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S.418)