Fahrbahnmarkierung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien in der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke). Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m. | |||
* Breiten | |||
** BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens) | |||
** Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m | |||
** Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m) | |||
==Hinweise== | |||
Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch '''breite Leitlinien''' getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418) | |||
==Siehe auch== | |||
* [[wikipedia:Fahrbahnmarkierung|wikipedia: Fahrbahnmarkierung]] | |||
* ZTV M - Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen ([http://www.kirschbaum.de/aktuelles/artikel/ztv-m-handbuch-und-kommentar-fuer-markierungen-auf-strassen-neu-im-dezember-2015.html Link]) | |||
* http://www.dsgs.de (Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS)) | |||
[[Kategorie: Juristik]] | [[Kategorie: Juristik]] | ||
[[Kategorie: Straßenbau]] | [[Kategorie: Straßenbau]] |
Version vom 2. November 2016, 16:03 Uhr
Die Markierungen von Straßen ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.
Wichtige Maße
- Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien in der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke). Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m.
- Breiten
- BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
- Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
- Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
Hinweise
Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418)
Siehe auch
- wikipedia: Fahrbahnmarkierung
- ZTV M - Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen (Link)
- http://www.dsgs.de (Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS))