Fahrbahnmarkierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtsüberholen ist auch erlaub, wenn das überholte Fzg auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch '''breite Leitlinien''' getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorrausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen. (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S.418)
{{English|''Road marking''}}<br>
 
Die Markierungen von Straßen ("liegendes [[Verkehrszeichen]]") ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der [[FGSV]]) geregelt.
 
==Wichtige Maße==
[[Datei:Fahrbahnbegrenzungsmarkierung 15cm.jpg|miniatur|Nachgebesserte Fahrbahnbegrenzungslinie (ursprünglich 12, nun 15&nbsp;cm breit)]]
 
'''Längsmarkierungen:'''<br>
Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
* In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
* Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m (d.h. außerhalb von Knotenpunkten 3 m : 6 m).
* Außerorts 4 m : 8 m
* Verhältnis Knotenpunktbereich 1:1 (oft 3 m : 3 m)
 
'''Quermarkierungen:'''
* Breiten
** BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
** Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
** [[wikipedia:de:Fußgängerüberweg|Fußgängerüberweg]] ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
* [[wikipedia:de:Fußgängerfurt|Fußgängerfurt]]
** unterbrochener Querstrich 2,5 : 1
** Breite 0,12&nbsp;m (0,25&nbsp;m bei Radfahrerfurt)
** Länge 0,5&nbsp;m (Strich), 0,20&nbsp;m (Lücke)
* [[Haltlinie, Wartelinie]]
 
'''Sonstiges:'''
* Richtungspfeile (Z&nbsp;297): Länge 5&nbsp;m (BAB 7,5&nbsp;m)
<br>
Abmessungen von Kanaldeckeln oder Wasserabläufen sind [[Schachtdeckel|hier]] und von Pflastersteinen [[Bordstein|hier]] notiert.
 
==Siehe auch==
* [[wikipedia:de:Fahrbahnmarkierung|wikipedia: Fahrbahnmarkierung]]
* ZTV M - Handbuch und Kommentar für Markierungen auf Straßen ([http://www.kirschbaum.de/aktuelles/artikel/ztv-m-handbuch-und-kommentar-fuer-markierungen-auf-strassen-neu-im-dezember-2015.html Link])
* http://www.dsgs.de (Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. (DSGS))
* Richtlinien für Markierungen von Straßen (RMS)
* Frank, H.; Reinsberg, H.: Leitfaden Fahrbahnmarkierung. Schriftenreihe 17 Verkehrssicherheit, 2014
* Typische Fehler bei der Markierung: http://www.rsa-95.de/16/Markierung/Geometrie.htm


[[Kategorie: Juristik]]
[[Kategorie: Straßenbau]]
[[Kategorie: Straßenbau]]

Aktuelle Version vom 1. April 2019, 14:01 Uhr

Road marking

Die Markierungen von Straßen ("liegendes Verkehrszeichen") ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.

Wichtige Maße

Nachgebesserte Fahrbahnbegrenzungslinie (ursprünglich 12, nun 15 cm breit)

Längsmarkierungen:
Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien

  • In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
  • Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m (d.h. außerhalb von Knotenpunkten 3 m : 6 m).
  • Außerorts 4 m : 8 m
  • Verhältnis Knotenpunktbereich 1:1 (oft 3 m : 3 m)

Quermarkierungen:

  • Breiten
    • BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
    • Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
    • Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
  • Fußgängerfurt
    • unterbrochener Querstrich 2,5 : 1
    • Breite 0,12 m (0,25 m bei Radfahrerfurt)
    • Länge 0,5 m (Strich), 0,20 m (Lücke)
  • Haltlinie, Wartelinie

Sonstiges:

  • Richtungspfeile (Z 297): Länge 5 m (BAB 7,5 m)


Abmessungen von Kanaldeckeln oder Wasserabläufen sind hier und von Pflastersteinen hier notiert.

Siehe auch