Fahrbahnmarkierung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wichtige Maße==
==Wichtige Maße==
[[Datei:Fahrbahnbegrenzungsmarkierung 15cm.jpg|miniatur|Nachgebesserte Fahrbahnbegrenzungslinie (ursprünglich 12, nun 15 cm breit)]]
* Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
* Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
** In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
** In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)

Version vom 5. Dezember 2017, 10:58 Uhr

engl. road marking

Die Markierungen von Straßen ("liegendes Verkehrszeichen") ist in Deutschland durch Normen und Richtlinien (bspw. der FGSV) geregelt.

Wichtige Maße

Nachgebesserte Fahrbahnbegrenzungslinie (ursprünglich 12, nun 15 cm breit)
  • Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien
    • In der Regel 1:2 (außerhalb von Knotenpunkten); für BAB bedeutet dies 6 m (Strich) : 12 m (Lücke)
    • Innerorts beträgt die Strichlänge meist 3 m (d.h. außerhalb von Knotenpunkten 3 m : 6 m).
    • Außerorts 4 m : 8 m
    • Verhältnis Knotenpunktbereich 1:1 (oft 3 m : 3 m)
  • Breiten
    • BAB: 0,15 m (Schmalstrich), 0,30 m (Breitstrich, z. B. Abtrennung des Seitenstreifens)
    • Andere Straßen: 0,12 m, 0,25 m
    • Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mind. 3 m)
  • Fußgängerfurt
    • unterbrochener Querstrich 2,5 : 1
    • Breite 0,5 m
    • Länge 0,5 m (Strich), 0,25 m (Lücke)

Siehe auch