Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens
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1990, p. 67 (#3)
Zitat
Jessnitzer, K. Entschädigung des gerichtlichen SV für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens, Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des SV, Zur Beschwerde gegen die richterliche Fortsetzung der Entschädigung