Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens

Aus Colliseum
Version vom 23. Juli 2017, 19:35 Uhr von Vdengineering (Diskussion | Beiträge) (Vdengineering verschob die Seite [[Entschädigung des gerichtlichen SV für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens, Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des SV, Zur Beschwerde gegen die…)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

1990, p. 67 (#3)

Zitat

Jessnitzer, K. Entschädigung des gerichtlichen SV für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens, Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des SV, Zur Beschwerde gegen die richterliche Fortsetzung der Entschädigung

Inhaltsangabe

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema