Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens: Unterschied zwischen den Versionen
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* Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens | |||
* Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des Sachverständigen | |||
* Zur Beschwerde gegen die richterliche Fortsetzung der Entschädigung des Sachverständigen | |||
* Wenn der (sachverständige) Zeuge zum Sachverständigen wird. | |||
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Aktuelle Version vom 23. Juli 2017, 19:40 Uhr
1990, p. 67 (#3)
Zitat
Jessnitzer, K.: Entschädigung des gerichtlichen SV für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 28 (1990), pp. 67 – 68 (#3)
Inhaltsangabe
4-teiliger Kurzbeitrag:
- Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens
- Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des Sachverständigen
- Zur Beschwerde gegen die richterliche Fortsetzung der Entschädigung des Sachverständigen
- Wenn der (sachverständige) Zeuge zum Sachverständigen wird.