Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bot (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 22. September 2005, 01:41 Uhr
1990, p. 67 (#3)
Zitat
Jessnitzer, K. Entschädigung des gerichtlichen SV für die Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Gutachtens, Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik als Grund für erhöhte Entschädigung des SV, Zur Beschwerde gegen die richterliche Fortsetzung der Entschädigung