ECE-R 87

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Die ECE-R 87 definiert u.a. die Tagfahrleuchte als eine nach vorne gerichtete Leuchte, die dazu benutzt wird, das Fahrzeug leichter erkennbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt.

Außer der obligatorischen E..-Kennzeichnung müssen Tagfahrleuchte zusätzlich mit dem Zeichen RL gekennzeichnet sein. Die Lichtstärke muss bei jeder Leuchte in der Bezugsachse mindestens 400 cd betragen und darf in keiner Richtung 800 cd überschreiten. Die leuchtende Fläche muss mindestens 40 cm2 groß sein. Die Tagfahrleuchte kann auch mit einem gewöhnlichen Scheinwerfer zusammengebaut werden. Die E..-Kennzeichnung mit verschiedenen Kürzeln weist dann darauf hin, dass es sich um eine entsprechende Kombination von Leuchten handelt.