ECE-R 83: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Februar 2015, 18:41 Uhr
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In der ECE-R 83 wird u.a. auch vorgeschrieben, dass bestimmte Fahrzeuge über eine OBD verfügen müssen. Der Zeitpunkt der Ausrüstung von Fahrzeugen mit einem OBD-System wird in der Regelung 70/220/EWG festgelegt.
Das Symbol der Kontrollleuchte für die OBD wird in der Regelung 78/316/EWG im Anhang II nach ISO 2575 vorgeschrieben (ebenso wie die Kontrollleuchtensymbole für andere Funktionen in Fahrzeugen). Als Kontrollleuchte für das OBD-System ist das Symbol Nr. 4.36 nach ISO 2575 vorgesehen.