ECE-R 58: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Zweck dieser Regelung ist, einen effektiven Schutz zu bieten gegen Unterfahren durch Fahrzeuge, die in §1 dieser Regelung genannt sind, im Fall einer rückwärtigen Kollision mit Fahrzeugen der [[70/156/EWG|Kategorie]] M<sub>1</sub> und N<sub>1</sub>. | Der Zweck dieser Regelung ist, einen effektiven Schutz zu bieten gegen Unterfahren durch Fahrzeuge, die in §1 dieser Regelung genannt sind, im Fall einer rückwärtigen Kollision mit Fahrzeugen der [[70/156/EWG|Kategorie]] M<sub>1</sub> und N<sub>1</sub>. | ||
(Im Original: ''"The purpose of this Regulation is to offer effective protection against underrunning of vehicles mentioned in paragraph 1 of this Regulation in the event of rear collision with vehicles of category M1 and N1."'') | (Im Original: ''"The purpose of this Regulation is to offer effective protection against underrunning of vehicles mentioned in paragraph 1 of this Regulation in the event of rear collision with vehicles of category M1 and N1."'')<br> | ||
Die Regelung definiert das Niveau der Prüfkraft an bestimmten Lasteinleitungspunkten. Die Prüfkräfte wurden immer wieder erhöht, zuletzt mit Revision 3 in 2016 (wobei es natürlich dauert, bis die Fahrzeuge im Feld damit ausgerüstet sind bzw. Altfahrzeuge ersetzt werden; zudem gelten Übergangsfristen). | |||
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* erstmaliges Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 1983 | * erstmaliges Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 1983 | ||
* die Regelung beschäftigt sich auf 7 Seiten (Annex 1 bis Annex 4) von insgesamt 32 (!) ausführlich mit dem Aussehen des Zulassungsstempels und der Zulassungspapiere. Anbringung und Größe der Zulassungsmarke werden explizit mit Zeichnungen beschrieben. Eine einzige Skizze, die die in der Regelung genannten Maße oder textuellen Ausführungen illustriert, sucht man vergeblich... | * die Regelung beschäftigt sich auf 7 Seiten (Annex 1 bis Annex 4) von insgesamt 32 (!) ausführlich mit dem Aussehen des Zulassungsstempels und der Zulassungspapiere. Anbringung und Größe der Zulassungsmarke werden explizit mit Zeichnungen beschrieben. Eine einzige Skizze, die die in der Regelung genannten Maße oder textuellen Ausführungen illustriert, sucht man vergeblich... | ||
==Beiträge im VuF== | ==Beiträge im VuF== |
Version vom 6. Juni 2017, 17:53 Uhr
ECE-R 58 – Rückwärtiger Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge
Uniform provisions concerning the approval of:
- Rear underrun protective devices (RUPDs)
- Vehicles with regard to the installation of an RUPD of an approved type
- Vehicles with regard to their rear underrun protection (RUP)
Hierher stammt u.a. die unselige Regelung, dass sich die Unterkante des Heckunterfahrschutzes max 55 cm über Grund befinden darf. (im Original: "The ground clearance with respect to the underside of the RUP, even when the vehicle is unladen, must not exceed 550 mm over its entire width.")
Zweck (lt. Regelung):
Der Zweck dieser Regelung ist, einen effektiven Schutz zu bieten gegen Unterfahren durch Fahrzeuge, die in §1 dieser Regelung genannt sind, im Fall einer rückwärtigen Kollision mit Fahrzeugen der Kategorie M1 und N1.
(Im Original: "The purpose of this Regulation is to offer effective protection against underrunning of vehicles mentioned in paragraph 1 of this Regulation in the event of rear collision with vehicles of category M1 and N1.")
Die Regelung definiert das Niveau der Prüfkraft an bestimmten Lasteinleitungspunkten. Die Prüfkräfte wurden immer wieder erhöht, zuletzt mit Revision 3 in 2016 (wobei es natürlich dauert, bis die Fahrzeuge im Feld damit ausgerüstet sind bzw. Altfahrzeuge ersetzt werden; zudem gelten Übergangsfristen).
Anmerkungen
--Vdengineering (Diskussion) 09:33, 21. Aug. 2015 (CEST)
- erstmaliges Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 1983
- die Regelung beschäftigt sich auf 7 Seiten (Annex 1 bis Annex 4) von insgesamt 32 (!) ausführlich mit dem Aussehen des Zulassungsstempels und der Zulassungspapiere. Anbringung und Größe der Zulassungsmarke werden explizit mit Zeichnungen beschrieben. Eine einzige Skizze, die die in der Regelung genannten Maße oder textuellen Ausführungen illustriert, sucht man vergeblich...
Beiträge im VuF
- 2001 Heckunterfahrschutz kontra Unfallfolgen
- 2014 Entwicklung eines Heckunterfahrschutzsystems für Lkw-Sattelauflieger unter Berücksichtigung der Kompatibilität zwischen Auflieger und Pkw
Siehe auch
- http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/r058r2e.pdf
- SAE Standard SAE J260 - Rear Underride Guard Test Procedure
- 70/221/EWG über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
- 2000/40/EG über den vorderen Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen
- ECE-R 93 Vorderer Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge – Front underrun protective devices
- FMVSS 223 – Rear Impact Guards
- § 32b StVZO