ECE-R 58: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beiträge im VuF==
==Beiträge im VuF==
* 2001 [[Heckunterfahrschutz kontra Unfallfolgen]]
* 2014 [[Entwicklung eines Heckunterfahrschutzsystems für Lkw-Sattelauflieger unter Berücksichtigung der Kompatibilität zwischen Auflieger und Pkw]]
* 2014 [[Entwicklung eines Heckunterfahrschutzsystems für Lkw-Sattelauflieger unter Berücksichtigung der Kompatibilität zwischen Auflieger und Pkw]]



Version vom 21. August 2015, 09:48 Uhr

<< Zu den ECE-Regelungen

Rückwärtiger Unterfahrschutz für Nutzfahrzeuge

Uniform provisions concerning the approval of:

  • Rear underrun protective devices (RUPDs)
  • Vehicles with regard to the installation of an RUPD of an approved type
  • Vehicles with regard to their rear underrun protection (RUP)

Hierher stammt u.a. die unselige Regelung, dass sich die Unterkante des Heckunterfahrschutzes max 55 cm über Grund befinden darf. (im Original: "The ground clearance with respect to the underside of the RUP, even when the vehicle is unladen, must not exceed 550 mm over its entire width.")

Zweck (lt. Regelung):
Der Zweck dieser Regelung ist, einen effektiven Schutz zu bieten gegen Unterfahren durch Fahrzeuge, die in §1 dieser Regelung genannt sind, im Fall einer rückwärtigen Kollision mit Fahrzeugen der Kategorie M1 und N1. (Im Original: "The purpose of this Regulation is to offer effective protection against underrunning of vehicles mentioned in paragraph 1 of this Regulation in the event of rear collision with vehicles of category M1 and N1.")

Anmerkungen

--Vdengineering (Diskussion) 09:33, 21. Aug. 2015 (CEST)

  • erstmaliges Inkrafttreten dieser Regelung am 16.10.1995...
  • die Regelung beschäftigt sich auf 7 Seiten (Annex 1 bis Annex 4) von insgesamt 32 (!) ausführlich mit dem Aussehen des Zulassungsstempels und der Zulassungspapiere. Anbringung und Größe der Zulassungsmarke werden explizit mit Zeichnungen beschrieben. Eine einzige Skizze, die die in der Regelung genannten Maße oder textuellen Ausführungen illustriert, sucht man vergeblich...
  • die tägliche Unfallpraxis zeigt, dass wohl noch einige Revisionen dieser Regelung notwendig sein werden, um den obigen Zweck zu erfüllen... (oder sind so viele Anhänger, die vor über 20 Jahren zugelassen wurden, unterwegs?)

Beiträge im VuF

Siehe auch