ECE-R 39

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In der ECE-R 39 (und in der StVZO §57) werden u.a. die Anforderungen an die Prüfung von Geschwindigkeitsmessern (Tachometern) festgelegt. Auch Angaben zur Genauigkeit sind hier aufgeführt:

  • der Tacho darf nicht nacheilen, d.h. die anzeigte Geschwindigkeit darf zwar größer, aber nicht kleiner als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit sein
  • die Differenz der angezeigten zur tatsächlichen Geschwindigkeit (= Tachovoreilung) darf +10% von der tatsächlichen Geschwindigkeit + 4 km/h betragen.

Dabei sind aber bestimmte Prüfgeschwindigkeiten (in Abhängigkeit der Höchstgeschwindigkeit) vorgeschrieben.