Diskussion:Messfehler von mehr als 20% bei Video-Geschwindigkeitsmessungen mit der Video-Stoppuhr CG-P50E möglich: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Stellungnahme der PTB geht eigentlich nicht auf den Kern des Problemes ein! Es wurde ein Meßgerät zugelassen mit eigener Zeitbasis - tatsächlich wird jedoch die Zeitbasis einer nicht geeichten Videokamera verwendet.


In diesem Zusammenhang muß man auch einmal die Möglichkeit der Messung mit nicht geeichter Kamera sehen. Im Jahr 2003 hatten verschiedene Polizeidienststellen in Rheinland-Pfalz Geschwindigkeitsmessungen mit nicht geeichten handelsüblichen Videokameras durchgeführt. Als Wegbasis wurden die auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen des Charaktergenerators verwendet und die Zeit wurde durch Zählung der Einzelbilder ermittelt.
Auf Anfrage der Zulässigkeit schrieb die PTB am 5.8.2003:
''"Es besteht unseres Erachtens kein Zweifel, dass gegebenenfalls die Verwendung handelsüblicher nicht zugelassener und nicht geeichter Videokameras zur unmittelbaren Geschwindigkeits-ermittlung von Fahrzeugen bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs durch einfaches Auszählen der Bilder nicht zulässig ist".''
'''Aber wo ist denn jetzt der Unterschied zum JVC CG-P50E ?''''''

Aktuelle Version vom 20. Juni 2007, 14:13 Uhr