Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Intro|Direktregulierungsbemühungen und bereits eingeführte Direktregulierungsmodelle über die Vollkaskoversicherung eines Geschädigten dienen nicht nur ihrem Wortlaut nach dazu, den Geschädigten von der Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens abzuhalten.<br> | |||
Der Sachverständige sollte seine Kunden, für die er tätig ist, hierüber umgehend informieren und auf die Nachteile einer Direktregulierung durch die eigene Vollkaskoversicherung bzw. eigene Versicherung hinweisen.<br> | |||
Der Sachverständige sollte nach Möglichkeit auch aktiv solchen Bemühungen der Versicherungen entgegentreten.}} | |||
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[[Pamer, J.]] Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen | [[Pamer, J.]]: Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 275 – 278 (#10) | ||
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==Weitere Infos zum Thema== | ==Weitere Infos zum Thema== | ||
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2017, 10:26 Uhr
2002, pp. 275 – 278 (#10)
Direktregulierungsbemühungen und bereits eingeführte Direktregulierungsmodelle über die Vollkaskoversicherung eines Geschädigten dienen nicht nur ihrem Wortlaut nach dazu, den Geschädigten von der Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens abzuhalten.
Der Sachverständige sollte seine Kunden, für die er tätig ist, hierüber umgehend informieren und auf die Nachteile einer Direktregulierung durch die eigene Vollkaskoversicherung bzw. eigene Versicherung hinweisen.
Der Sachverständige sollte nach Möglichkeit auch aktiv solchen Bemühungen der Versicherungen entgegentreten.
Zitat
Pamer, J.: Direktregulierung aus Sicht des Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40 (2002), pp. 275 – 278 (#10)