Die geschichtliche Entwicklung des § 29 StVZO für die freiberuflich tätigen Kfz.-Sachverständigen: Unterschied zwischen den Versionen

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1988, p. 211 (#7/8)  
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==Zitat==  
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[[Freier, R.]]: Die geschichtliche Entwicklung des § 29 StVZO für die freiberuflich tätigen Kfz.-Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 26 (1988), pp. 211 – ??? (#7/8)
[[Freier, R.]]: Die geschichtliche Entwicklung des § 29 StVZO für die freiberuflich tätigen Kfz.-Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 26 (1988), pp. 211 – 214 (#7/8)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
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* 1988 #11 [[§ 29 StVZO - gut für den freiberuflichen Sachverständigen?]]
* 1995 #12 [[Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und ihre weitere Entwicklung]]
* 1995 #12 [[Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und ihre weitere Entwicklung]]



Aktuelle Version vom 29. Dezember 2017, 10:50 Uhr

1988, p. 211 (#7/8)

Zitat

Freier, R.: Die geschichtliche Entwicklung des § 29 StVZO für die freiberuflich tätigen Kfz.-Sachverständigen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 26 (1988), pp. 211 – 214 (#7/8)

Inhaltsangabe

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