Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1982, p. 211 (#10)  
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[[Jessnitzer, K.]] Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“
[[Jessnitzer, K.]]: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)


==Inhaltsangabe==
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Gemeint ist wohl eher die [[FIEA]]?!


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[[Kategorie:Juristik]]
[[Kategorie: Juristik]]
[[Kategorie: Sachverständigenrecht]]
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Version vom 11. Dezember 2017, 15:12 Uhr

1982, p. 211 (#10)

Zitat

Jessnitzer, K.: Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als "anerkannt von der FIFA und dem BVSK“. Der Verkehrsunfall 20 (1982), p. 211 (#10)

Inhaltsangabe

Gemeint ist wohl eher die FIEA?!

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